Die Stadtverwaltung versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oberndorf a.N.. Rund 250 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie immer kompetente Ansprechpartner finden. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten und Online-Services ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
Behördenwegweiser
1.4.1 Ordnungsverwaltung
Kontakt
Telefon 07423 77 0
Fax 07423 77 2111
E-Mail Ordnungsamt@Oberndorf.de
Internet http://www.oberndorf.de
Persönlicher Kontakt
Jana Wachter
Gebäude Rathaus
Raum 111
Nicole Enns
Gebäude Rathaus
Raum 112
Michaela Schmiedel
Gebäude Rathaus
Raum 111
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
1.4 Öffentliche OrdnungLeistungen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Böllerschießen
- Anzeige - Lärmbelästigung melden
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Durchführung von Wochenmärkten beantragen
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
- Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
- Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
- Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Handwerkerparkausweis beantragen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Häusliche Grünabfälle entsorgen
- Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Ratte melden
- Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Staatliche Ehrung von Lebensrettern anregen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
- Verbrennung von pflanzlichen und forstlichen Abfällen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
- Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen
Formulare und Onlinedienste
- Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden. - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit gemäß § 18 Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf vorläufiges Gaststätttenerlaubnis
- Gewerbeanzeigen zur Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Gewerbes
Sie können auf diesem Wege Gewerbeanzeigen zur Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Gewerbes (Hauptniederlassung oder Zweigstelle) für die folgenden Rechtsformen erfassen:- Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), an denen nur natürliche Personen beteiligt sind
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, auch gemeinnützige gGmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Gemäß §14 Abs. 1 GewO muss die Eröffnung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle sowie deren Umzug oder Schließung oder eine wesentliche Änderung der Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Sie können die Daten für diese Anzeige hier direkt erfassen und an Ihr Gewerbeamt übermitteln. - Online-Portal des Bundesamts für Justiz
- Termin online buchen - Gewerbe