Baurecht und Denkmalschutz

Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Wie erhalte ich eine Baugenehmigung? Welche Veränderung darf ich an meinem denkmalgeschützten Gebäude vornehmen?


 
Die Stadt Oberndorf a. N. ist als untere Baurechtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung baulicher Anlagen. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Verfahren, zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, zu Bebauungsplänen, Satzungen und Gestaltungsfragen.

Digitaler Bauantrag

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