Adelheid Bathe / Dr. Karl Wider-Stiftung

Wer wir sind

Die Bathe/Dr. Wider-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, besonders begabte junge Oberndorfer zu fördern. Unterstützt werden Schüler, Studenten und Auszubildende bis zu einem Alter von 27 Jahren.

Wie wir fördern

Die Stiftung fördert die Stipendiaten mit jährlich bis zu 1.000,– EUR.
Die Anzahl der Förderungen ist auf zwei Förderungen beschränkt.
Die Stiftungsleistungen werden auch auf die Bereitstellung von Lehr- und Lernmittel ausgedehnt, wenn dies der Begabtenförderung dient.

Wer schlägt die Bewerber vor?

In erster Linie haben die Interessenten das Vorschlagsrecht selbst. Es werden aber auch von anderen Personen und Institutionen Vorschläge angenommen. Wir empfehlen ein persönliches Beratungsgespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Kulturamtes, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Wer einen Antrag auf Förderung aus der Bathe/ Dr. Wider-Stiftung stellt, reicht den ausgefüllten Anmeldebogen sowie sämtliche Leistungsnachweise bis spätestens 31. August ein. Das Anmeldeformular liegt der Broschüre bei.

Wie wir entscheiden

Die Verwaltung der Stadt Oberndorf a. N. nimmt die Fördervorschläge entgegen und bewertet sie nach den Kriterien, die das Kuratorium festgesetzt hat. Die Stadtverwaltung legt alle Bewerbungen dem Kuratorium vor. Dieses entscheidet allein über die grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorgeschlagenen und auch über die Höhe der individuellen Förderung.
Die Entscheidung des Kuratoriums wird den Bewerbern von der Stadtverwaltung mitgeteilt. Sie tätigt auch die Auszahlung der bewilligten Gelder. Rechtsansprüche auf Gewährung der Zuwendung aus den Mitteln der Stiftung bestehen nicht.
Das Kuratorium setzt sich zusammen aus dem Verwaltungsausschuss und Vertretern der Schulen, der Wirtschaft und der Arbeitnehmer.

Wer kann sich bewerben?

Wir fördern junge Menschen, die in Oberndorf a. N. gemeldet sind. Findet die Ausbildung an einem anderen Ort statt, sollten die Eltern ortsansässig und Oberndorf der zweite Wohnsitz des Bewerbers sein.
Wir erwarten von den Bewerbern besondere Leistungen in ihrer Ausbildung, sei es Schule, Lehre oder Studium, die das Normale deutlich übersteigen (in Noten ausgedrückt: mindestens einen Durchschnitt von 2,0 und besser).
Wir fördern auch talentierte junge Menschen, die sich durch eine außergewöhnliche Begabung In künstlerischen Disziplinen (z. B. besondere Musikalität) auszeichnen.
Wir beziehen bei der Vergabe unserer Förderleistung auch die persönlichen Verhältnisse mit ein und berücksichtigen gegebenenfalls eine besondere Bedürftigkeit.
Weitere Informationen gibt es bei der Stadtverwaltung Oberndorf am Neckar im Amt für Kultur, Bildung, Jugend und Sport.

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