Stadtansicht von Oberndorf

Lärmaktionsplan

Mit der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Europäische Union die Mitgliedstaaten, die Belastung durch Umgebungslärm auf Basis standardisierter Berechnungsverfahren in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Auf diesen Analysen aufbauend, stellen die zuständigen Behörden, in der Regel die Gemeinden, Lärmaktionspläne zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen auf.
 
Die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie wurden in den §§ 47 a-f BImSchG, in der
BImSchV und in untergesetzlichen Regelungen in nationales Recht umgesetzt.
Die Lärmkarten hat in Baden-Württemberg die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) erstellt.
 
 
Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung ergibt sich für die Stadt Oberndorf die gesetzliche Handlungspflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Als Hauptlärmquelle nach den Ergebnissen der Kartierung des Landes ist der Straßenverkehrslärm der BAB A 81 sowie von Abschnitten der Ortsdurchfahrten der L 424 (ehemals B 14) und der L 415 zu betrachten.

Hier gelangen Sie zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3.Stufe nach § 47d BImSchG für die Stadt Oberndorf am Neckar. (PDF, 9,096 MB)

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