Baurechtliche Themen und Informationen
Beratung in baurechtlichen Fragen
Gerne steht Ihnen die Stadtverwaltung bei Ihren baurechtlichen Fragen zur Verfügung. Anfragen zu konkreten Vorhaben senden Sie bitte unter Angabe der Adresse und mit aussagekräftigen Bildern oder Skizzen bevorzugt per E-Mail an
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Baugenehmigungsverfahren und andere Verfahren mit gesetzlichen Bearbeitungsfristen vorrangig bearbeitet werden und es bei einfachen Anfragen zu Wartezeiten kommen kann.
Überschwemmungsgebiete
Einige Gebiete der Talebene in Aistaig, Altoberndorf und der Kernstadt sind als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die Fläche statistisch mindestens alle 100 Jahre von einem Hochwasser betroffen ist (HQ100). Die Flächen mit den jeweiligen Überflutungstiefen können Sie hier einsehen: Hochwasserkarte der LUBW
Für Überschwemmungsgebiete sieht das Wasserhaushaltsgesetz diverse Schutzvorschriften vor (§§ 78, 78a WHG). Dabei wird unter anderem die Bebauung von gefährdeten Grundstücken grundsätzlich untersagt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahme von diesem Bauverbot erteilt werden. Gerne können Sie sich mit Ihrem konkreten Vorhaben an die Stadtverwaltung wenden. Hier finden Sie Informationen zum Bauen in Überschwemmungsgebieten: Hochwasserangepasstes Planen und Bauen
Wie Sie sich vor den Hochwassergefahren schützen können und weitere Informationen rund um das Thema finden Sie hier: Lebenslage Hochwasser