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Leistungen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Böllerschießen

gem. § 7 Polizeiverordnung der Stadtverwaltung Oberndorf a. N.

Das Schießen mit einem Hand- oder Standböller bzw. einer Böllerkanone ist in der Stadt Oberndorf a. N. aus Lärmschutzgründen erlaubnispflichtig.

 

Zuständige Stelle

Ordnungsamt der Stadt Oberndorf a. N.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen außerhalb eines Schießstands zu böllern.

Verfahrensablauf

Mindestens 10 Tage vor dem geplanten Schießen ist ein entsprechender Erlaubnisantrag unter Angabe der notwendigen Informationen und mit den erforderlichen Nachweisen beim Ordnungsamt der Stadt Oberndorf a. N. einzureichen.

Fristen

Der Antrag muss spätestens 10 Tage vor dem Schießen beim Ordnungsamt vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Angaben zu Datum, Ort, Uhrzeit, Informationen zum Anlass und dem Antragssteller sowie allen beteiligten Böllerschützen
  • Kopie der gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
  • Kopie der gültigen Böller-Beschussbescheinigung
  • Lageplan des Durchführungsorts, auf dem der Gefahren-/Absperrbereich eingezeichnet ist
  • Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes

Kosten

Es entstehen Kosten nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadtverwaltung Oberndorf a. N.

Hinweise

Mit dem Antrag wird versichert, dass die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen beachtet und umgesetzt werden.

Sofern mehrere Personen böllern, sind Namen und Nachweise von allen Schützen einzureichen.

Freigabevermerk

10.02.2023 Ordnungsverwaltung [Stadt Oberndorf am Neckar]

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