Nachbarbeteiligung

In den in § 55 der Landesbauordnung (LBO) genannten Fällen werden Sie als Grundstückseigentümer über einen Bauantrag auf Ihrem Nachbargrundstück benachrichtigt. In diesem Schreiben erhalten Sie nähere Informationen zur Nachbarbeteiligung und Zugangsdaten zum Portal, über das Sie online Einsicht in das Baugesuch erhalten. Dort können Sie auch eventuelle Fragen oder Einwendungen absenden.

Hier erreichen Sie das Portal:   Digitale Nachbarbeteiligung

Hier finden Nachbarn Informationen zum Portal (PDF, 81,3 KB).

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