Digitaler Bauantrag
Die Zukunft liegt in der Digitalisierung. Eine Antragstellung in baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Verfahren ist bei der Stadt Oberndorf a. N. ausschließlich digital möglich. Die Einreichung von Bauvorlagen in Papierform ist nicht mehr zulässig.
Bei der Einreichung von Bauvorlagen in elektronischer Form sind verschiedene Vorgaben zu Dateistrukturen und zur Dateibenennung zu beachten. Die gemeinsamen Vorgaben der Baurechtsbehörden im Landkreis Rottweil hierzu sind verbindlich: Merkblatt Dateistrukturen (PDF, 384,1 KB)
Das neue "Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg"
Die Stadt Oberndorf a. N. hat die Antragstellung auf das "Virtuelle Bauamt" umgestellt. Die Online-Dienste des Serviceportals werden nicht weiter angeboten.
Hier erreichen Sie die Startseite des "Virtuellen Bauamts": Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg - Oberndorf a. N.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte die untenstehenden Online-Dienste. Dort finden Sie alle Informationen zum Verfahren und weitere Formulare, bevor Sie zum "Virtuellen Bauamt" weitergeleitet werden.
Bitte planen Sie ein, dass die erstmalige Erstellung eines ELSTER-Zugangs bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann. Bei dringenden Anträgen können Sie sich übergangsweise an einen der Ansprechpartner wenden, falls eine Antragstellung über das "Virtuelle Bauamt" aufgrund der laufenden Registierung nicht möglich ist.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen zum "Virtuellen Bauamt":
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat Beschreibungen zu unterschiedlichen Anwendungsfällen bei der Antragstellung erstellt:
Online-Dienste
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Abbruch im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Abweichung, Ausnahme oder Befreiung beantragen
- Ausnahme von einer Veränderungssperre beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen