Energieberichterstattung nach §7b Klimaschutzgesetz

Gesetzliche Pflicht für Kommunen zur Erfassung des Energieverbrauchs

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet mit dem §7b alle Kommunen im Land, die Energiedaten ihrer Gebäude in einem zentralen Tool ab 2020 zu erfassen. Jährlich zum Stichtag des 30. Juni muss damit nun auch Oberndorf, die Wärme- und Stromverbräuche der städtischen Liegenschaften, dem Land zur Verfügung stellen. 
Durch das bereits bestehende kommunale Energiemanagement entsteht der Stadtverwaltung dadurch nahezu kein Mehraufwand.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) erstellt jährlich einen Steckbrief mit den Ergebnissen der Energieberichterstattung:
 

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