Merkblatt für Zu-, Um- und Wegziehende
In das Wählerverzeichnis tragen wir von Amts wegen die Wahlberechtigten ein, die am 12. Januar 2025 (Stichtag) hier bei uns mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet
sind.
Wenn Sie sich bis zum 2. Februar 2025 an- oder ummelden und in der neuen Gemeinde oder dem neuen Wahlbezirk wählen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise (PDF, 25,1 KB):