Stadtansicht von Oberndorf

Landesfamilienpass 2025

Der neue Landesfamilienpass liegt ab sofort bei der Stadtverwaltung Oberndorf am Neckar und bei allen Verwaltungsaußenstellen zur Abholung bereit.

Wie bereits die letzten Jahre können neben den Eltern auch weitere Personen wie beispielsweise Oma, Opa oder eine Betreuungsperson fest in den Pass eingetragen werden.

Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die
- mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- nur aus einem Elternteil bestehen und alleine mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Bürgergeld-, kinderzuschlags- oder wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wie in den vergangenen Jahren werden auch dieses Jahr Gutscheine bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses ausgeteilt. Die Stadt Oberndorf am Neckar gewährt wieder eine Ermäßigung für eine Dauer- oder Zehnerkarte des städtischen Freibads und einen Kurs bei der Volkshochschule oder Jugendkunstschule zum halben Preis. Außerdem gewähren unter anderem das "Blühende Barock" und die "Wilhelma" zur Hauptsaison eine Ermäßigung. Die Gutscheine "Ravensburger Spieleland" und "Erlebnispark Tripsdrill" berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt an bestimmten Tagen. Weitere Angebote finden sich auf der Gutscheinkarte.Bitte informieren Sie sich vorab ob es möglicherweise Einschränkungen gibt. Einige Angebote sind derzeit zum Beispiel nur noch über Online-Tickets buchbar.
Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt folgende Unterlagen mit:
- den bisherigen Familienpass (falls bereits ausgestellt),
- einen Nachweis über Kindergeld für Kinder über 18 Jahre,
- den aktuellen Leistungsbescheid, wenn Sie Kinderzuschlag, Bürgergeld, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
- ein Ausweisdokument.

Auskünfte zum Landesfamilienpass erteilen das städtische Sozialamt, Tel. 07423 77 1133, und die Verwaltungsaußenstellen.

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