Stadtansicht von Oberndorf

Hinweise zur Versendung der Grundsteuerbescheide 2025

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt.

Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich - wie bisher - aus einem dreistufigen Verfahren:
 
Der Grundsteuerwert wurde vom Finanzamt ermittelt und den Grundstückseigentümern mit Bescheid mitgeteilt. Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Dieser Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt ermittelt und den Grundstückseigentümern mit Bescheid mitgeteilt.
Die Gemeinde ist an diesen Grundsteuermessbescheid gebunden. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wurde am 24.09.2024 durch den Gemeinderat festgelegt.
Für die sogenannte Jahresveranlagung 2025 wurden seitens der Stadtverwaltung bereits alle erforderlichen Schritte unternommen. Unterstützt wird die Stadt hierbei von der komm.one, einer Anstalt öffentlichen Rechts. Diese führt die Jahresveranlagung für die von ihr betreuten Kommunen durch und druckt und versendet die entsprechenden Bescheide.
Aufgrund der Neuregelung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 müssen alle Kommunen in Baden-Württemberg alle Grundsteuerbescheide an die entsprechenden Grundstückseigentümer versenden. Für die komm.one bedeutet dies, dass über das 3-fache des gewöhnlichen Jahresaufkommens an Grundsteuerbescheiden gedruckt und versendet werden müssen.
Die komm.one hat nun im Dezember bei ersten Kommunen begonnen, die Jahresveranlagung 2025 durchzuführen und die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 zu drucken.
Zusätzlich zu dieser Belastung kommt nun die Bundestagswahl am 23.02.2024.
Daher werden die Grundsteuerbescheide 2025 an die Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich erst Ende Januar / Anfang Februar 2025 versendet werden können.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um Beachtung der Hinweise.

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