Grundstückswertermittlung beantragen
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen
In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
- bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt
Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:
- Eigentümer und Eigentümerinnen oder
- diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte und Justizbehörden
Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.
Verfahrensablauf
Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.
Einige Gutachterausschüsse bieten dafür ein Antragsformular an.
Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.
Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
- die rechtlichen Gegebenheiten
Dazu zählen:- der Entwicklungszustand
- der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
- der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
- Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
- die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
- Grundstücksgröße
- Grundstücksgestalt
- Bodenbeschaffenheit
- Bebauung
- die Lage des Grundstücks
Fristen
Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.
Erforderliche Unterlagen
Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Oberndorf am Neckar bemessen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.
Hinweise
Folgende Unterlagen werden zur Wertermittlung benötigt:
- ggf. Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümer
- Kopie der Bestellung als Betreuer/Erbschein
- aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Liegenschaftskarte 1:500 (Kartenwerk)
- Flurstücksnachweis (bei landw. Flurstücken mit Bodenschätzung)
- ggf. Dokumente über sonst. Rechte u. Belastungen
- Verträge (z. B: Erbbauverträge, Nießbrauch)
- Mietverträge und Angabe der aktuellen Miete zum Stichtag
- Energieausweis/Wärmeschutznachweis
zusätzlich bei Wohnungs- und Teileigentum:
- Teilungserklärung u. Aufteilungsplan
- Angaben zur Erhaltungsrücklage
- Protokoll/Beschlüsse der letzten Eigentümerversammlung
Kontaktdaten:
- einen unbeglaubigten Grundbuchauszug erhalten Sie hier:
Amtsgericht Sigmaringen
Grundbuchamt
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571/1821-250
E-mail: poststelle@gbasigmaringen.justiz.bwl.de
- einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie hier:
Landratsamt Rottweil
Flurneuordnungs- und Vermessungsamt
Ruhe-Christi-Straße 29
78628 Rottweil
Tel.:0741/244-920
E-mail: vermessungsamt.service@landkreis-rottweil.de
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
- 13.05.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg