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Leistungen

Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

Dafür müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.

Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein.

Begünstigt werden:

  • Herstellungskosten an Baudenkmalen, die zu Einkünften führen (z.B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung)
  • Herstellung und Erhaltung selbstbewohnter Kulturdenkmale
  • Aufwendungen an einem zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht selbstbewohnten Baudenkmal
  • unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern (z.B. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, Möbel, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive in Privatvermögen)

Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt. Zu den begünstigten Herstellungskosten zählen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nach Abschluss des Kaufvertrages.

Achtung: Die Bescheinigung ist nicht die einzige Voraussetzung, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.

Die Denkmalschutzbehörde prüft, ob die Baumaßnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind

  • zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder
  • zu seiner sinnvollen Nutzung.

Die bescheinigten Aufwendungen können Sie über mehrere Jahre als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kostenaufstellung, nach Gewerken geordnet
  • Rechnungen (gut leserliche Scans oder Kopien), anhand der Kostenaufstellung durchnummeriert ; im Zweifelsfall müssen die Originalrechnungen nachgereicht werden
  • bei Wohnungseigentum:
    • Namen und Anschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer
    • Teilungserklärung, aus der die 1000/Anteile der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ersichtlich sind
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung
    Aus dieser muss hervorgehen, dass die Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sind.
  • wenn Sie Zuwendungen aus "öffentlichen Mitteln" bezogen haben: entsprechende Nachweise
  • ggf. Vollmacht/Vertretungsbefugnis (nur, falls Sie die Bescheinigung in Vertretung für eine andere Person beantragen)

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Finanzbehörde i. d. R. sämtliche Rechnungen im Original benötigt.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Höhe der bescheinigten Aufwendungen.

Genauere Informationen bzgl. der anfallenden Kosten können Sie bei der Bauordnung/Bauverwaltung Oberndorf erfragen

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Umfang der Maßnahme.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

15.08.2023 Stadt Oberndorf am Neckar

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