Einsicht in das Grundbuch beantragen
Das Grundbuch gibt Auskunft über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. In das Grundbuch wird beispielsweise eingetragen, wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist. Aus dem Grundbuch ist auch ersichtlich, ob auf dem Grundstück Hypotheken oder Grundschulden lasten. Außerdem geht daraus hervor, ob beispielsweise eine Vormerkung eingetragen ist.
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie daher unbedingt Einsicht in das Grundbuch nehmen. Dann müssen Sie einen Nachweis über diese Kaufverhandlungen vorlegen und die Eigentümerin bzw den Eigentümer benennen können. So können Sie verhindern, dass Sie ein Grundstück mit Ihnen unbekannten Belastungen kaufen.
Hinweis: Informationen über öffentlich-rechtliche Belastungen wie z. B. Erschließungskosten und Baulasten erhalten Sie bei der Bauverwaltung.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzung ist :
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der betreffenden Liegenschaft
- Nicht-Eigentümer/in: Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. Erbe mit Erbschein oder Titel wegen Zwangsvollstreckung).
- schriftliches Einverständnis des Eigentümers/ der Eigentümerin (mit Ausweiskopie)
Verfahrensablauf
Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie die Zwangsvollstreckung betreiben möchten (muss nachgewiesen werden).
In manchen Fällen bekommen Sie nur in Teile des Grundbuches Einsicht, dies wird im Einzelfall von der Einsichtstelle geprüft.
Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Dazu benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen. Außerdem benötigt die Einsichtstelle dann eine Kopie des Ausweises oder Passes des Eigentümers bzw. der Eigentümerin.
Fristen
In der Regel erhalten Sie die Einsicht sofort.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- hilfreich ist, wenn Sie die Grundbuchblattnummer oder die Flurstücksnummer benennen können
- wenn die Liegenschaft nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
Kosten
Die Einsicht ist gebührenfrei. Auszüge aus dem Grundbuch sind kostenpflichtig.
Bearbeitungsdauer
Grundbucheinsicht: zu den Sprechzeiten des Grundbuchamtes oder der Grundbucheinsichtsstelle
Hinweise
Informationen zu Auszügen aus dem Grundbuch finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Grundbuchabschrift beantragen".
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. 22.08.2023 Stadt Oberndorf a. N.