Die Stadtverwaltung versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oberndorf a.N.. Rund 250 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie immer kompetente Ansprechpartner finden. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten und Online-Services ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
Behördenwegweiser
1.4.1.2 Gewerbe/Gaststätten
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Michaela Schmiedel
Ordnungsamt
Gebäude Rathaus
Raum 113
Übergeordnete Dienststellen
1.4.1 OrdnungsverwaltungLeistungen
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
- Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Antrag auf vorläufiges Gaststätttenerlaubnis
- Gewerbeanzeigen zur Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Gewerbes
Sie können auf diesem Wege Gewerbeanzeigen zur Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Gewerbes (Hauptniederlassung oder Zweigstelle) für die folgenden Rechtsformen erfassen:- Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), an denen nur natürliche Personen beteiligt sind
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, auch gemeinnützige gGmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Gemäß §14 Abs. 1 GewO muss die Eröffnung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle sowie deren Umzug oder Schließung oder eine wesentliche Änderung der Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Sie können die Daten für diese Anzeige hier direkt erfassen und an Ihr Gewerbeamt übermitteln. - Online-Portal des Bundesamts für Justiz
- Termin online buchen - Gewerbe