Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrechte der Bürger und Einwohner beim Meldeamt

Die „Öffentliche Bekanntmachung zu Widerspruchsrechten nach dem Bundesmeldegesetz“ ist ab 15. März 2017 im Internet unter www.oberndorf.de eingestellt.

Aufgrund der am 25.10.2016 beschlossenen Satzung erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Oberndorf am Neckar durch Bereitstellung im Internet, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. In einer Übergangszeit wird in Anzeigen im Schwarzwälder-Boten auf die förmliche Bekanntmachung im Internet hingewiesen. Dadurch ist die Umgewöhnung auf die neue Form gewährleistet. Die Bekanntmachung liegt auch im Hauptamt, Klosterstraße 3, Zimmer 216 zur Einsicht aus und ist im Schaukasten des Rathauses sowie bei den Verwaltungsaußenstellen ausgehängt.
 
Diese Bekanntmachung betrifft das Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten nach dem Bundesmeldegesetz. Die Bekanntmachung erfolgt jährlich und betrifft verschiedene Widerspruchsrechte der Betroffenen, unter anderem auch an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen. Dies ist dieses Jahr wegen der Bundestagswahl evtl. von besonderem Interesse.
Daneben gibt es auch Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr oder Adressbuchverlage. Auch ein Widerspruchsrecht aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen ist im Melderecht geregelt.
 
Entsprechende Erklärungen/Sperren aus früheren Jahren bestehen weiterhin.

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