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Betrieblicher Umweltschutz - Allgemeines

Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfelds der Menschen und ihrer Gesundheit. Wasser, Boden, Luft und Natur zu schützen und gleichzeitig deren Nutzungen in vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, ist ein Balanceakt und Kernaufgabe der Umweltschutzbehörden.

Unternehmen können betrieblichen Umweltschutz in folgenden Bereichen verwirklichen:

  • Abfall- beziehungsweise Kreislaufwirtschaft (Recycling)
  • Immissionsschutz und Luftreinhaltung
  • Klima-, Energie- und Umweltmanagement
  • Gewässer-, Boden- und Naturschutz
  • Energie- und Materialeffizienz
  • Umwelthaftung

Freigabevermerk

15.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

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