Stadtansicht von Oberndorf

Überprüfung der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen

Mangelhaft befestigte Grabsteine sind für Friedhofsbesucher und Friedhofspersonal eine ständige Unfallgefahr. Darum müssen Grabmale vom Verantwortlichen der Grabstätte regelmäßig in kürzeren Zeitabständen durch kräftiges Anfassen auf Standsicherheit überprüft werden.


Für die dauernde Standsicherheit des Grabmals, für den verkehrssicheren Zustand des Grabzubehörs und für Unfälle oder Schäden, die durch ein nicht verkehrssicheres Grabmal oder Grabzubehör entstehen, haftet der Verantwortliche der Grabstätte.
Als Trägerin des Friedhofs ist auch die Stadt verpflichtet, die Grabmale jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Die Firma „Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR“ wird diese Grabmalprüfung voraussichtlich im Zeitraum vom 27. Mai bis 31. Mai 2024 auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet durchführen.

Im Anschluss werden die Verantwortlichen der beanstandeten Grabstätten gebeten, unverzüglich ein Fachbetrieb des Bildhauer- oder Steinmetzhandwerks mit der Beseitigung des festgestellten Mangels zu beauftragen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis. Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

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